Folgende Materialien werden strikte abgewiesen:
- Bauschutt (Asbestzement, Glas, Gips, etc.)
- Organisches Material (Feldabraum, Unkraut, Laub, Äste, etc.)
- Brennbare Abfälle (Holz, Kunststoffe, etc.)
- Industrie- und Sonderabfälle (gemäss Vorschriften TVA)
- Bausperrgut ( gemäss Richtlinie Sekundärbaustoffe Kanton Solothurn)
- Siedlungsabfälle (Kerricht, Sperrgut, Verpackungen, etc.)
- Abfälle von Strassenreinigungen und ähnliches
Der Chauffeur bestätigt mit seiner Unterschrift, unsere Deponiebedingungen zu kennen und einzuhalten. Für Schäden haftet der Anlieferer. Falsch deponiertes Material wird auf Kosten des Lieferanten entfernt und vorschriftsmässig entsorgt.









